Hinweisgeber-Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir eine neue Meldestelle (§ 12 HinSchG) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf der Hinweisgeberplattform whistle.law eingerichtet. Über diese Meldestelle können natürliche Personen, vor allem unsere Beschäftigten über eine interne Meldestelle auf bestimmte Verstöße im Unternehmen aufmerksam machen, ohne hierfür negative Folgen erwarten zu dürfen.
Rechtlicher Hintergrund
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019. Natürliche Personen, vor allem Mitarbeiter von Unternehmen, können nun über eine interne Meldestelle, auf bestimmte Verstöße im Unternehmen oder einer staatlichen Institution aufmerksam machen, ohne hierfür negative Folgen erwarten zu dürfen. Die Europäische Union und Deutschland leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Korruption und der Aufklärung von Missständen und Unregelmäßigkeiten in Unternehmen und bei Beschäftigungsgeber aus dem öffentlichen Sektor (d.h. Bundes- und Landesbehörden, Körperschaften des öffentlichen Sektors und Kommunen.
Ab sofort, können Verstöße nach dem HinSchG auf der Hinweisgeberplattform whistle.law gemeldet werden.
Über die whistle.law-Plattform eingehende Meldungen über Verstöße werden von der GES eG, als neutrale und unabhängige Ombudsperson, bearbeitet. Wir haben die Aufgaben der nach dem HinSchG erforderlichen internen Meldestelle (u.a. die Bearbeitung eingehender Meldungen) an die GES eG übertragen. Entweder über den Portal-Link https://whistle.law/whistle/31133a2c-8327-40b9-aed4-8465acf6e4a6 oder aber über den unten eingeblendeten QR-Code gelangen Sie direkt an die rechtssichere und nicht manipulierbare Hinweisgeberplattform.

Bremen, 26.01.2024
Bremer Spirituosen Contor GmbH
Die Geschäftsführung