Hinweisgeber-Meldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir eine neue Meldestelle (§ 12 HinSchG) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf der Hinweisgeberplattform whistle.law eingerichtet. Über diese Meldestelle können natürliche Personen, vor allem unsere Beschäftigten über eine interne Meldestelle auf bestimmte Verstöße im Unternehmen aufmerksam machen, ohne hierfür negative Folgen erwarten zu dürfen.


Rechtlicher Hintergrund

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019. Natürliche Personen, vor allem Mitarbeiter von Unternehmen, können nun über eine interne Meldestelle, auf bestimmte Verstöße im Unternehmen oder einer staatlichen Institution aufmerksam machen, ohne hierfür negative Folgen erwarten zu dürfen. Die Europäische Union und Deutschland leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Korruption und der Aufklärung von Missständen und Unregelmäßigkeiten in Unternehmen und bei Beschäftigungsgeber aus dem öffentlichen Sektor (d.h. Bundes- und Landesbehörden, Körperschaften des öffentlichen Sektors und Kommunen.

Ab sofort, können Verstöße nach dem HinSchG auf der Hinweisgeberplattform whistle.law gemeldet werden.
Über die whistle.law-Plattform eingehende Meldungen über Verstöße werden von der GES eG, als neutrale und unabhängige Ombudsperson, bearbeitet. Wir haben die Aufgaben der nach dem HinSchG erforderlichen internen Meldestelle (u.a. die Bearbeitung eingehender Meldungen) an die GES eG übertragen. Entweder über den Portal-Link https://whistle.law/whistle/31133a2c-8327-40b9-aed4-8465acf6e4a6 oder aber über den unten eingeblendeten QR-Code gelangen Sie direkt an die rechtssichere und nicht manipulierbare Hinweisgeberplattform.

whistle.law ist eine verschlüsselte, digitale Software-as-a-Service-Lösung für die Kommunikation zwischen Ihnen, als hinweisgebender Person, und unserer eingerichteten Meldestelle. Mittels whistle.law können Sie mit uns unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität Meldungen abgeben und in Kontakt bleiben, ohne eine andere Software als einen Internet-Browser zu verwenden.

Hinweisgebende Personen sind alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden, u.a., Arbeitnehmer, Auszubildende, Kunden, Lieferanten, Praktikanten oder Aufsichtsratsmitglieder.

Sämtliche Verstöße gegen Unionsvorschriften sowie Verstöße gegen nationale strafbewehrte und teilweise bußgeldbewehrte Vorschriften. Beispiele von Verstößen sind u.a., Korruption, Geldwäsche, Bestechung, Diebstahl; Veruntreuung von Geldern, Produktsicherheit, Datenschutz-, Kartellrechts- und Umweltschutzverstöße, Rechnungslegung, Audits und Missbrauch/Unterschlagung von Vermögenswerten oder Dienstleistungen.

Neben der Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person wird auch die Vertraulichkeit der Identität der Personen, die Gegenstand der Meldung sind (z.B. Beschuldigte), sowie aller sonstigen in der Meldung genannten Personen gewahrt. Bekannt werden darf deren Identität ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen sowie das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind.

Hinweisgebende Personen werden geschützt und haben keine Sanktionen oder negativen Konsequenzen zu befürchten, wenn sie hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die gemeldeten oder offengelegten Informationen der Wahrheit entsprechen. Repressalien und sonstige Benachteiligungen werden nicht geduldet, untersucht und ggf. geahndet.

Meldungen geben Sie entweder unter Angabe ausgewählter persönlicher Angaben oder ganz anonym ab. Die Vertraulichkeit der Identität ist stets gewährleistet. Zur angemessenen Bearbeitung und Untersuchung Ihrer Meldung seien Sie bei der Formulierung Ihrer Meldung unter Beantwortung der fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo? so konkret wie möglich.

Nach Abgabe Ihrer Meldung erhalten Sie als Bestätigung des Eingangs ein pdf-Dokument mit dem für Ihre Meldung automatisch generierten UUID (Universally Unique Identifier). Wenn Sie die UUID in Ihren Browser und das von Ihnen bei der Abgabe Ihrer Meldung ausgewählte Passwort eingeben, können Sie auf Ihre konkrete Meldung zugreifen.

kombud GmbH übernimmt für uns die Aufgaben der internen Meldestelle und agiert damit als sog. Ombudsperson. Ombudspersonen nehmen Meldungen mit dem Verdacht auf Verstöße gegen bestimmte Regelungen oder Gesetze vertraulich entgegen, schützen die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Personen, bearbeiten die Meldungen als unabhängige Stelle, prüfen die Meldungen auf ihre Stichhaltigkeit und empfehlen uns Folgemaßnahmen zur Prävention, Behebung und Nachverfolgung.

Bremen, 26.01.2024

Bremer Spirituosen Contor GmbH
Die Geschäftsführung